Finanzierung Altersheim: wer bezahlt?

Die Finanzierung von Alters- und Pflegeheimen in der Schweiz basiert auf einem dreiteiligen Modell, das sich aus Beiträgen der Pflegebedürftigen, der öffentlichen Hand und der Krankenversicherung zusammensetzt. Die Kosten für einen Aufenthalt in einem Alters- oder Pflegeheim sind hoch, und obwohl die öffentliche Hand und die Krankenversicherung einige Kosten abdeckt, bleibt ein erheblicher Eigenanteil für die Bewohner bestehen.

Pflegekosten und persönliche Vorsorge
Die Kosten für einen Platz in einem Schweizer Alters- oder Pflegeheim sind beträchtlich und können monatlich nach Abzug der Beteilung der Krankenkasse und der öffentlichen Hand immer noch rund CHF 8’000 betragen. Daher ist es ratsam, dass Einzelpersonen für diese Lebensphase sparen oder entsprechende Versicherungen abschliessen. Die private Vorsorge spielt vor allem in Bezug auf Komfortleistungen, wie z.B. ein Einzelzimmer, eine wichtige Rolle.

 

Beiträge der Pflegebedürftigen
In der Schweiz wird erwartet, dass die Pflegebedürftigen einen Teil der Kosten selbst tragen. Ihr Beitrag deckt die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Betreuung und den schweizweit festgelegten Eigenanteil für die KVG-Pflege. Wenn ihr Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um diese Kosten zu decken, können sie Ergänzungsleistungen beantragen (EL).

Rolle der Krankenversicherung
Die obligatorische Krankenversicherung übernimmt einen Teil der Pflegekosten, jedoch nicht die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Betreuung. Die Höhe der Übernahme durch die Krankenversicherung ist abhängig vom schweregrad der Pflege. Die Restkosten für die Pflege übernimmt die öffentliche Hand. Die Krankenversicherung übernimmt zudem die Kosten für die medizinische Versorgung gemäss Versicherungspolice.

Unterstützung durch die öffentliche Hand

Wenn die finanziellen Mittel einer pflegebedürftigen Person nicht ausreichen, kann diese Ergänzungsleistungen beantragen. In ausserordentlichen Situationen reichen die Ergänzungsleistungen nicht. In solchen Fällen kann die pflegebedürftige Person bei der

zuständigen Gemeinde oder dem Kanton Sozialhilfe beantragen, um die Lücke zu füllen. Das Sozialamt prüft jeden Fall individuell und klärt auch die Verwandtenunterstützung ab.

Verantwortung der Familie
Die Frage, ob Kinder für die Pflegekosten ihrer Eltern aufkommen müssen, ist in der Schweiz komplex. Grundsätzlich gilt, dass erwachsene Kinder nicht direkt für die Kosten der Eltern aufkommen müssen. Es kann jedoch zu Rückgriffen kommen, wenn die Eltern Sozialhilfe beanspruchen und die Kinder über ausreichende finanzielle Mittel verfügen. Dies wird auf kantonaler Ebene geregelt und kann variieren.

Fazit
Angesichts der hohen Kosten für den Aufenthalt und die Pflege in Alters- und Pflegeheimen ist es ratsam, frühzeitig für das Alter vorzusorgen. Die genauen Modalitäten der Kostenübernahme sind individuell verschieden und hängen von der persönlichen Situation ab. Es ist wichtig, dass sich Einzelpersonen und Familien frühzeitig über die Finanzierungsmöglichkeiten informieren und entsprechend planen.

In diesem Blogartikel wurden die grundlegenden Informationen zur Finanzierung von Alters- und Pflegeheimen in der Schweiz zusammengefasst. Es empfiehlt sich, dass Interessierte sich bei den zuständigen Behörden oder einer professionellen Beratungsstelle detaillierter über ihre individuelle Situation informieren.

Das könnte Sie auch interessieren